Die Ermordung Luxemburgs und Liebknechts
Die Entscheidung Liebknechts, gegen Luxemburgs Willen nach dem Spartakus-Aufstand zur Bewaffung aufzurufen, führte zu einer fanatischen Hetzjagd der Regierung auf die Spartakistenanführer. In Berlin hingen große rote Plakate mit dem Aufruf, die Anführer des Aufstandes „totzuschlagen“.
Eine gewaltbereite „Bürgerwehr“ spürte beide gezielt in ihrem Versteck in der Mannheimer Straße auf und ergriff sie und lieferte sie letztlich der Garde-Kavallerie-Schützen-Division aus, einem bewaffneten Faschistencorps unter Waldemar Papst. Der ließ sie nach Abgleich mit der Regierung (Noske) von von Pflugk-Harttung, Runge, Souchon et alteri einzeln in den Tiergarten fahren und ermorden. Die Tatbeteiligten wurden im Prozess verschleiert, der Mörder Souchon aus dem Prozess herausgehalten. 1959 gestand Pabst die ausführende Beteiligung Souchons an Luxemburgs Ermordung. S. lebte nach dem Krieg in Bad Godesberg. 1969 erschien beim SDR eine Dokumentation über den Fall, per Gerichtsurteil musste der Sender die Behauptung, Souchon habe Luxemburg erschossen, widerrufen. Er lebte bis 1982 ungestraft.
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